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Alle Infos zur GIS Gebühr -
Fragen & Antworten

Gebühren Übersicht Fragen & Antworten
Autor: Alexander Jakob von Alexander Jakob |

Was ist die GIS Gebühr?

GIS Logo - Gebühren Info Service GmbH - zuständig für die GIS-Gebühr in ÖsterreichDie "GIS Gebühr" bzw. "ORF Gebühr", wie sie umgangssprachlich genannt wird, ist die österreichische Rundfunkgebühr. GIS steht dabei für das Unternehmen "Gebühren Info Service (GmbH)", welches seit 1998 mit der Einbringung, sowie Abrechnung dieser Gebühr beauftragt ist.

Sobald in einem Haushalt mindestens ein empfangsbereites Rundfunkgerät vorhanden ist, fällt man unter das Rundfunkgebührengesetz §2 und hat dementsprechend die GIS- Gebühren zu zahlen. Dabei wird unterschieden zwischen Fernsehgebühren (für den ORF) und Radio Gebühren.

"§ 2. (1) Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung [TV, Radio] im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren [GIS] nach § 3 zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten."

Welche Geräte gelten als "empfangfähiges Rundfunkgerät"?

Für folgende Geräte müssen GIS-Gebühren bezahlt werden:

  • Fernseher mit Tuner (DVB-T, DVB-C, DVB-S)
  • Fernseher mit Antennenanschluss
  • Externer Reciever
  • Externer Tuner (zB. Modul für PC)
  • Externe TV- oder Radiokarte
  • Radiogeräte mit UKW Empfang

Folgende Geräte fallen NICHT unter die Rundfunkgebühr und sind somit nicht GIS-pflichtig:

Müssen portable Geräte auch gemeldet werden?

Grunsätzlich muss ein Gerät immer dort gemeldet werden, wo es verwendet wird. Haben Sie beispielsweise einen portablen UKW-Radio in Ihrer Wohnung, so müssen Sie die GIS-Gebühr zahlen. Ebenso ist ein Laptop, der mit einem externen Tuner eingesetzt wird, gispflichtig. Vorrausgesetzt, Sie verwenden diesen in Ihrem Haushalt.

Für Autoradios, Smartphones, Tablets und derartige Geräte fallen jedoch keine GIS-Gebühren an!

Warum muss man GIS bezahlen?

Das sogenannte "Programmentgelt" der GIS-Gebühren fließt dem ORF zu. Nach Abzug der Umsatzsteuer und Einhebungsvergütung verbleibt zirka etwas mehr als die Hälfte. Laut der GIS Website erhält der ORF 55 Cent pro Tag.

Dafür bietet der ORF den ganzen Tag volles Programm für jede Österreicherin und jeden Österreicher. In vier TV-Kanälen, zwölf Radioprogrammen, dem ORF.at-Netzwerk, der ORF-TVthek, dem Teletext, mit neun Landesstudios und vielem mehr. 400 Stunden am Tag, 146.000 Stunden im Jahr.

Dennoch muss man erwähnen, dass es viele ÖsterreicherInnen gibt, die das Programm des ORF-Senders überhaupt nicht in Anspruch nehmen. Jüngere Menschen verbringen die Zeit vor dem TV größtenteils nur mehr mit Internet-Streaming über Apps wie Netflix oder Amazon Prime. Leider müssen auch diese Leute die GIS zahlen, wenn sie einen empfangsfähigen Fernseher besitzen.

Was passiert, wenn man die GIS nicht bezahlt?

Das Ignorieren bzw. das Nicht-Bezahlen der GIS-Gebühr gilt als Verwaltungsübertretung und kann zu einer Mahnung, bis hin zum Inkassoverfahren führen. Tatsächlich gab es in der Vergangenheit bereits einen Fall, bei dem das Nicht-Bezahlen der GIS zu einer Strafe von 2.180 Euro geführt hat.

Auch im Rundfunkgebührengesetz (RGG) §7 findet man folgenden Satz:

"§ 7. (1) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit Geldstrafe bis zu 2 180 Euro zu bestrafen, wer die Meldung gemäß § 2 Abs. 3 nicht oder unrichtig abgibt, eine unrichtige Mitteilung gemäß § 2 Abs. 5 abgibt oder eine Mitteilung trotz Mahnung verweigert. Nicht zu bestrafen ist, wer die Meldung nach § 2 Abs. 3 zwar unterlassen hat, die Angaben nach § 2 Abs. 5 jedoch wahrheitsgemäß macht.

(2) Verwaltungsstrafen sind durch die Bezirksverwaltungsbehörden zu verhängen. Die eingehobenen Strafgelder fließen dem Bund zu."

Meistens befinden sich die Strafen allerdings im Bereich von mehreren Hundert Euro.

Wer die GIS-Gebühren nicht bezahlt, wird von der Gebühren Info Service GmbH daran erinnert oder erhält sogar Besuch von einem GIS-Mitarbeiter.

Wann muss ich keine GIS bezahlen?

Wenn Sie keine empfangsfähigen Rundfunkgeräte (TV / Radio) besitzen bzw. all diese Geräte aus Ihrem Haushalt entfernt haben, müssen Sie keine GIS (mehr) bezahlen.

Wer ist grundsätzlich von der GIS befreit?

Menschen mit sozialer und bzw. oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit haben die Möglichkeit, eine Befreiung der GIS Gebühr zu beantragen.

Auch wenn Ihr Haushaltseinkommen eine bestimmte Summe nicht überschreitet, müssen Sie keine GIS zahlen. Dabei gelten folgende Grenzen (entnommen von der offiziellen GIS-Website):

  • 1 Person: unter 1.082,65 Euro
  • 2 Personen: unter 1.707,99
  • jede weitere Person: 167,05 Euro

Arbeitslose Menschen haben ebenfalls das Recht, eine Befreiung zu beantragen. Allerdings nur, wenn das Haushaltseinkommen nicht die oben genannten Grenzen überschreitet.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf dieser Seite.

Wie hoch sind die GIS Gebühren?

Die GIS Gebühren sind in jedem Bundesland unterschiedlich hoch. Die nachfolgende Grafik bzw. Tabelle zeigt die exakte Höhe der Summe, die Sie pro Jahr pro Bundesland bezahlen müssen (Fernseh- und Radiogebühren aufsummiert):

GIS TV Gebühren inklusive Abgaben nach Bundesland (Österreich)
Bundesland GIS Gebühr pro Jahr
Steiermark 320,76 €
Wien 315,96 €
Niederösterreich 315,96 €
Kärnten 312,36 €
Salzburg 307,56 €
Tirol 307,56 €
Burgenland 284,76 €
Oberösterreich 251,16 €
Vorarlberg 251,16 €

Mit einem Fernseher ohne GIS würden Sie sich in Wien somit 315,96 € pro Jahr ersparen. In der Steiermark bezahlt man mit 320,76 € am meisten für den ORF. Wer in Oberösterreich oder in Vorarlberg lebt, zahlt knapp 70 Euro weniger.

Wie viele Menschen zahlen GIS?

Laut dem Kurier zahlten im Jahr 2018 rund 3.64 (von 3.8) Millionen Haushalten die GIS-Gebühr. Die Schwarzseherquote soll im selben Jahr bei etwa 4% gelegen haben. Das entspricht etwa 150.000 Haushalten, die trotz Gebührenpflicht keine GIS zahlen.

Laut GIS wurden im Jahr 2018 insgesamt 922.4 Millionen Euro GIS-Gebühr in Österreich bezahlt. Bitte bedenken Sie allerdings, dass nur ein Teil davon direkt an den ORF geht.

Marktanteil des ORF

Im November 2018 hatte ORF 1 einen Marktanteil von lediglich noch 8.7 Prozent, was mehr als einer Halbierung in den vergangenen zehn Jahren entspricht (2008: 18 Prozent). Sowohl ORF 1, als auch ORF 2 konnten im August 2020 ihre Marktanteile im Vergleich zum Vorjahr erhöhen. So erreichte ORF 1 in der allgemeinen Zielgruppe (ab 12 Jahren) einen Marktanteil von 7.2 Prozent (6.5 Prozent im Vorjahr). ORF 2 schaffte sogar 21 Prozent (19.4 Prozent im Vorjahr).

Was darf die GIS - und was nicht?

Die folgende Textpassage von Vienna.at fasst ziemlich gut zusammen, was die GIS darf:

"Die GIS darf Auskünfte über alle Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum der Gebührenpflicht betreffen, Meldungen und Änderungsmeldungen entgegennehmen und sich die Zahlung der Rundfunkgebühren nachweisen lassen. GIS-Mitarbeiter nehmen jedoch niemals Bargeld oder Schecks entgegen."

Da es zu diesem Thema immer viele Unklarheiten gibt, haben wir nachfolgend alle wichtigen Fragen und Antworten aufgelistet.

1. Darf ein GIS-Mitarbeiter von mir einen Ausweis oder sonstige Dokumente verlangen?

Falls dem GIS-Mitarbeiter nicht klar sein sollte, wer Sie sind, so darf er nach einem Ausweis fragen, um Ihre Identität zu bestätigen. Umgekehrt können Sie natürlich auch den GIS-Mitarbeiter nach einem Ausweis fragen. Dieser muss sich nämlich immer mit seinem Dienstausweis legitimieren.

2. Darf er die Tür aufhalten oder selbst nachsehen, wenn ich ihn nicht hineinlassen möchte?

Nein, ein GIS-Mitarbeiter darf sich keinesfalls unbefügt Zutritt zu Ihrer Wohnung verschaffen, um nach einem TV oder Radiogerät zu suchen. Wenn Sie ihn nicht hineinlassen, muss er das akzeptieren. Er kann in diesem Fall aber einen Zettel vor der Haustür hinterlassen. Falls es sich um eine Auskunftsverweigerung handelt, so kann er eine Sachverhaltsdarstellung schreiben und an die Bezirksverwaltungsbehörde weiterleiten.

Wie bereits erwähnt, kann eine Auskunftsverweigerung zu einer Strafe von bis zu 2.180 Euro führen.

3. Darf ein GIS-Mitarbeiter mit der Polizei vorbeikommen?

Nur, falls der Kundenberater bedroht wird. Ansonsten wird er - selbst bei einer Auskunftsverweigerung - nicht die Polizei hinzuziehen.

4. Zu welchen Uhrzeiten darf ein GIS-Mitarbeiter vorbeikommen?

Kundenberater dürfen Montag bis Freitag zwischen und Uhr, am Samstag von bis Uhr Besuche durchführen,. An Sonntagen, sowie Feiertagen jedoch nicht.

5. Erhält die GIS Daten von Kabelanbietern wie zB. UPC?

Nein. Die GIS bezieht keinerlei Nutzungsdaten von Kabelanbietern und kann auch keine Fernseher "orten". Die einzige Quelle, welche die GIS für die Rundfunkgebühr bezieht, ist das Melderegister.

Dazu gibt es im Rundfunkgebührengesetz §4 Abs. 3 die folgende Passage:

“Die Gesellschaft hat alle Rundfunkteilnehmer zu erfassen. Zu diesem Zweck haben die Meldebehörden auf Verlangen der Gesellschaft dieser Namen, Geschlecht, Geburtsdatum und Unterkünfte der in ihrem Wirkungsbereich gemeldeten Personen in der dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Form zu übermitteln. Die Gesellschaft darf die übermittelten Daten ausschließlich zum Zweck des Vollziehung dises Bundesgesetzes verwenden; sie hat dafür Sorge zu tragen, dass die Daten nur im zulässigen Umfang verwendet werden und hat Vorkehrungen gegen Missbrauch zu treffen. Von den Meldebehörden übermittelte Daten sind längstens mit Ablauf des dem Einlangen folgenden Kalenderjahres zu löschen; nicht zu löschen sind die Daten jener gemeldeten Personen, die trotz Aufforderung die Mitteilung unterlassen haben.”

6. Was passiert, wenn ich die GIS-Briefe ignoriere?

Die GIS führt nicht nur Kundenbesuche durch, sondern sendet auch Briefe aus. Diese müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Auch hier gilt: Wer die Auskunft verweigert bzw. ignoriert, kann mit einer Mahnung oder schlimmstenfalls mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro rechnen.

7. Was passiert bei einem Todesfall?

Im Falle des Todes eines Teilnehmers wird dieser mit sofortiger Wirkung abgemeldet. Falls am Standort noch eine andere Person (zB. Ehepartner) lebt, muss diese angemeldet werden.

Schnelle Fragen & Antworten

Hier finden Sie schnelle Antworten zu den häufigsten Fragen bezüglich der GIS-Gebühr:

1. Was passiert wenn man die GIS nicht bezahlt?
Die Verweigerung der Auskunft darüber, ob man Rundfunkgeräte betreibt, ist eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden. Das ist im Rundfunkgebührengesetz, §7, Abs. 1 festgehalten: "Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit Geldstrafe bis zu 2.180 Euro zu bestrafen..."
2. Wann bezahlt man keine GIS?
Wer ein Fernsehgerät ohne TV-Tuner besitzt und Inhalte streamt, braucht keine GIS-Gebühren bezahlen. Hinzu kommen noch weitere Ausnahmen wie Gehaltsgrenzen, Studenten, körperliche Beeinträchtigungen, etc.
3. Welche Geräte sind GIS-pflichtig?
Fernsehgebühren müssen für einen Computer, ein Tablet, ein Smartphone oder ein ähnliches Gerät grundsätzlich nur dann bezahlt werden, wenn das Gerät beispielsweise durch den Einbau einer TV -Karte zu einem Fernsehempfangsgerät erweitert wird.
4. Kann man die GIS Gebühren umgehen?
Wer einen Fernseher mit Tuner oder Antennenanschluss besitzt, kann die GIS-Gebühr nicht umgehen. Die einzige Lücke, die derzeit existiert, sind GIS-freie Fernseher bzw. Monitore, weil diese nicht als Rundfunkempfangseinrichtung gelten.
5. Bin ich verpflichtet GIS zu zahlen?
Nein, Streaming ist GIS-frei unter gewissen Vorraussetzungen. Man muss nur für Rundfunkempfang eine GIS-Gebühr bezahlen insofern über Kabel, Satellit oder Antenne Rundfunkprogramme empfangen werden. ... Es ist keine GIS-Gebühr fällig solange der PC keine TV-Karte besitzt.
6. Was passiert, wenn ich falsche Angaben mache?
Wer trotz GIS-Pflicht die Gebühren nicht bezahlt, kann mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro rechnen.
7. Ist Autoradio GIS pflichtig?
Geräte, die den Empfang von Rundfunk an einem Standort (Wohnung, Einfamilienhaus, etc.) ermöglichen, unterliegen laut Rundfunkgebührengesetz der Gebührenpflicht. Es kommt also darauf an, ob an einem Standort Rundfunk konsumiert wird. Nicht meldepflichtig ist der Rundfunkempfang außerhalb von Gebäuden (Autoradio).
8. Was passiert mit den GIS Gebühren?
Die monatlichen Rundfunkgebühren werden an den Bund abgeführt. Der Kunstförderungsbeitrag (EUR 0,48) wird ebenfalls an den Bund abgeführt. Jedes Bundesland legt die Höhe und den Verwendungszweck der Landesabgabe selbst fest. Sie fließt dem jeweiligen Landesbudget zu..
9. Hat die GIS eine Telefon Hotline?
Ja, die Gebühren Info Service GmbH verfügt über eine Telefon Hotline. Die Telefonnummer lautet 0810 00 10 80

Zu guter letzt noch etwas zum Lachen... 😉

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