GIS abmelden -
So funktioniert's richtig!
Abmeldeformular
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Wann darf ich mich von der GIS abmelden?
Sobald sich in Ihrem Haushalt keine betriebsbereiten Rundfunkempfangsgeräte mehr befinden, dürfen Sie sich offiziell von der GIS-Gebühr abmelden.
Zu den Rundfunkempfangsgeräten zählen unter anderem:
- Fernseher mit Tuner oder Antennenanschlus
- SAT-Reciever
- Kabel-Reciever
- Analoges Radio
- Computer mit DVB-T-Modul, TV- oder Radiokarte
Als Alternative der oben genannten Geräte empfehlen wir Ihnen einen Fernseher ohne Tuner. Diese Geräte sind nämlich völlig legal von der GIS ausgeschlossen.
GIS Abmeldung - So geht's Schritt-für-Schritt
Wichtiger Hinweis: Das Formular muss in blauer oder schwarzer Farbe und in Großbuchstaben ausgefüllt werden! Felder sollen mit einem Kreuz markiert werden.
Die folgenden Schritte führen Sie kinderleicht durch die GIS-Abmeldung:
- Laden Sie sich das GIS-Abmeldeformular runter. Das Formular finden Sie entweder hier oder auf der offiziellen GIS-Website.
- Auf der ersten Seite des Dokuments finden Sie Informationen. Auf der zweiten Seite ist das eigentliche Formular. Als erstes tragen Sie bitte Ihre 10-stellige Teilnehmernummer und persönlichen Daten ein.
- Nun müssen Sie bei Abschnitt 4 die Option "Fernsehempfangsgeräte" ankreuzen. Sollten Sie sich auch von der Radio-GIS abemlden wollen, so müssen Sie alle beide Optionen ankreuzen!
- Bei Abschnitt 5 kreuzen Sie nun die Option "Entfernung aller Geräte" an.
- Als letzten Schritt müssen Sie noch das Datum und Ihre Unterschrift ergänzen und das Formular ist vollständig.
Wohin muss ich das Abmeldeformular senden?
Hier haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie können das Formular postalisch (wir empfehlen per
Einschreiben) an folgende Adresse
senden:
Gebühren Info Service GmbH, Postfach 1000, 1051 Wien, Österreich - Oder Sie schicken das eingesannte Formular an folgende E-Mail Adresse:
kundenservice@gis.at
Falls Sie konkrete Fragen an die GIS haben, sollten Sie sich unter folgender Telefonnummer
melden:
0810 00 10
80
Kann ich mich rückwirkend abmelden?
Nein, eine Abmeldung von der GIS-Gebühr ist nicht rückwirkend möglich. Die Gebührenpflicht erlischt frühestens mit Ende jenes Monats, in dem Ihre Abmeldung bei der GIS eingelangt - ausgenommen die Gebührenpflicht endet durch den Tod des Teilnehmers.
Eine Kündigungsfrist gibt es nicht. Gekündigt kann also zu jeder Zeit werden.
Was passiert, wenn ich falsche Angaben mache?
Falsche Angaben bei der Abmeldung, sowie jegliche falsche Auskunft gegenüber der GIS gelten als Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe von bis zu 2180 Euro geahndet werden.
Werde ich anschließend von einem GIS-Mitarbeiter kontrolliert?
Die Abmeldung erfolgt grundsätzlich ohne die Kontrolle eines Mitarbeiters. Dennoch kann es vorkommen, dass Sie von einem GIS-Mitarbeiter kontrolliert werden.
Was passiert mit meiner Einzugsermächtigung?
Wie bei jeder Vertragskündigung erlischt die Einzugsermächtigung mit Vertragsende. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
Unsere Empfehlung: Ein gis-freier Fernseher
Mit einem gisbefreiten Fernseher sparen Sie sich bis zu 320 Euro pro Jahr und können dennoch ein grenzenloses Angebot an Filmen, Serien und sogar Live-TV in Anspruch nehmen.
Alle Infos zum Thema "Fernseher ohne GIS" erfahren Sie in unserem Ratgeber